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Fragen und Antworten
Was ist eine PZR (Professionelle Zahnreinigung) - Welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt?
Die professionelle Zahnreinigung gehört zur zahnmedizinischen Vorsorge und wird beim Zahnarzt durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt. Man versteht darunter eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder Mensch selbst täglich erledigen kann.
Doch während sie in der privaten Krankenversicherung zu den Basisleistungen gehört, müssen gesetzlich Krankenversicherte mindestens einen Teil der Kosten selbst übernehmen – sofern sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Mindestens zweimal täglich etwa eine halbe Stunde nach dem Essen sollten die Zähne gut mit einer fluoridhaltigen Zahncreme geputzt werden, so lautet eine Empfehlung für die richtige Mundpflege. Für die Zahnzwischenräume werden am besten Zahnseide und Interdentalbürsten eingesetzt. Doch auch wer diese und weitere Tipps für die Pflege der Zähne beachtet, kommt an einer professionellen Zahnreinigung (PZR) nicht vorbei. Zweimal im Jahr, so der Rat von Zahnärzten , sollten Zahnbeläge gründlich mit professionellen Geräten und Methoden gereinigt werden. Nur so lassen sich Karies und Parodontitis vorbeugen.
Was genau passiert bei der professionellen Zahnreinigung?
In den meisten Zahnarztpraxen übernimmt ein speziell geschulter Mitarbeiter die PZR. Die nicht schmerzhafte Prozedur dauert meist zwischen 45 und 60 Minuten. Sind zum Beispiel hartnäckige Verfärbungen etwa durch Nikotin vorhanden, kann jedoch auch durchaus mehr Zeitaufwand notwendig sein. Am Anfang der PZR Behandlung steht eine Aufnahme des Status quo der Zahngesundheit mit entsprechender Dokumentation. Dann werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt, die Zähne poliert und ein Fluoridlack aufgebracht. Des Weiteren kann eine Beratung zur täglichen Mundhygiene Bestandteil sein.
Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?
Die Kosten variieren je nach Aufwand. In der Regel bewegen sie sich zwischen 60 und 90 Euro. Bei der empfohlenen zweimal jährlichen Reinigung kommen also im Jahr zwischen 120 und 180 Euro zusammen. Bei umfangreichen Problemen der Zähne raten Zahnmediziner zu geringeren Abständen zwischen den Zahnreinigungen und damit können durchaus ein bis zwei weitere Behandlungen mit entsprechenden Kosten zusätzlich entstehen.
Ist eine PZR keine vorgeschriebene Kassenleitung?
Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen und ist vom Versicherten daher selbst zu zahlen. Einige Krankenkassen übernehmen aber einen Anteil der Kosten, andere bieten jährlich eine Zahnreinigung bei Vertragsärzten kostenfrei an. Zusätzlich übernehmen auch einige Krankenkassen die Kosten für die professionelle Zahnreinigung für Schwangere.
Übernehmen die Krankenkassen diese Leistung?
Eine Verpflichtung der Krankenkassen, diese Behandlung zu bezahlen, gibt es nicht, da es eine Satzungsleitung ist. Was bedeutet Satzungsleistung? Eine Definition. Unter Satzungsleistungen versteht man freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, welche den Mitgliedern zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen und einheitlichen Leistungen (Regelleistungen) angeboten werden können.
Allerdings übernehmen manche Kassen direkt einen Teil der Kosten oder der Versicherte erhält über ein Bonusprogramm einen Zuschuss. Bei einigen Krankenkassen kann der Zahnarzt frei gewählt werden, bei anderen muss der Versicherte zu einem Vertragszahnarzt gehen.
Welche Zuschüsse gibt es?
Das ist sehr unterschiedlich. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten zwar Zuschüsse an, aber die Höhe und die Bedingungen variieren. Möglich sind Zuschüsse zwischen 25 und 100 Euro pro Zahnreinigung. Teilweise übernehmen Krankenkassen auch die Kosten in voller Höhe. Das ist jedoch an Voraussetzungen gebunden, kann beispielsweise nur für Zahnreinigungen bei bestimmten Zahnärzten gelten, etwa aus einem Netzwerk, das mit der Kasse kooperiert. Teils ist die Kostenübernahme (ganz oder teilweise) auch auf eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr beschränkt.
- Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Kassen und deshalb nicht überall gleich.
- Teilweise sind diese Angebote Teil eines Wahltarifs oder Selektivvertrags. Das kann mit einem Zahnarztwechsel verbunden sein.
- Gesetzliche Kassenleistung ist eine Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr.
Zudem kann über eine private Zahnzusatzversicherung der Eigenanteil auf null reduziert werden. Denn die Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung bis zu einer jeweils festgelegten Höhe gehört in diesen Tarifen zum Standard.