FAQ

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Was ist eine PZR (Professionelle Zahnreinigung) - Welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt?

Die professionelle Zahnreinigung gehört zur zahnmedizinischen Vorsorge und wird beim Zahnarzt durch ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt. Man versteht darunter eine mechanische Reinigung der Zähne, die deutlich über das hinausgeht, was jeder Mensch selbst täglich erledigen kann.

Doch während sie in der privaten Krankenversicherung zu den Basisleistungen gehört, müssen gesetzlich Krankenversicherte mindestens einen Teil der Kosten selbst ü­ber­neh­men – sofern sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Mindestens zweimal täglich etwa eine halbe Stunde nach dem Essen sollten die Zähne gut mit einer fluoridhaltigen Zahncreme geputzt werden, so lautet eine Empfehlung für die richtige Mundpflege. Für die Zahnzwischenräume werden am besten Zahnseide und Interdentalbürsten eingesetzt. Doch auch wer diese und weitere Tipps für die Pflege der Zähne beachtet, kommt an einer professionellen Zahnreinigung (PZR) nicht vorbei. Zweimal im Jahr, so der Rat von Zahnärzten , sollten Zahnbeläge gründlich mit professionellen Geräten und Methoden gereinigt werden. Nur so lassen sich Karies und Parodontitis vorbeugen.

Was genau passiert bei der professionellen Zahnreinigung?

In den meisten Zahnarztpraxen übernimmt ein speziell geschulter Mitarbeiter die PZR. Die nicht schmerzhafte Prozedur dauert meist zwischen 45 und 60 Minuten. Sind zum Beispiel hartnäckige Verfärbungen etwa durch Nikotin vorhanden, kann jedoch auch durchaus mehr Zeitaufwand notwendig sein. Am Anfang der PZR Behandlung steht eine Aufnahme des Status quo der Zahngesundheit mit entsprechender Dokumentation. Dann werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt, die Zähne poliert und ein Fluoridlack aufgebracht. Des Weiteren kann eine Beratung zur täglichen Mundhygiene Bestandteil sein.

Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?

Die Kosten variieren je nach Aufwand. In der Regel bewegen sie sich zwischen 60 und 90 Euro. Bei der empfohlenen zweimal jährlichen Reinigung kommen also im Jahr zwischen 120 und 180 Euro zusammen. Bei umfangreichen Problemen der Zähne raten Zahnmediziner zu geringeren Abständen zwischen den Zahnreinigungen und damit können durchaus ein bis zwei weitere Behandlungen mit entsprechenden Kosten zusätzlich entstehen.

Ist eine PZR keine vorgeschriebene Kassenleitung?

Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen und ist vom Versicherten daher selbst zu zahlen. Einige Krankenkassen übernehmen aber einen Anteil der Kosten, andere bieten jährlich eine Zahnreinigung bei Vertragsärzten kostenfrei an. Zusätzlich übernehmen auch einige Krankenkassen die Kosten für die professionelle Zahnreinigung für Schwangere.

Übernehmen die Krankenkassen diese Leistung?

Eine Verpflichtung der Krankenkassen, diese Behandlung zu bezahlen, gibt es nicht, da es eine Satzungsleitung ist. Was bedeutet Satzungsleistung? Eine Definition. Unter Satzungsleistungen versteht man freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, welche den Mitgliedern zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen und einheitlichen Leistungen (Regelleistungen) angeboten werden können.

Allerdings übernehmen manche Kassen direkt einen Teil der Kosten oder der Versicherte erhält über ein Bonusprogramm einen Zuschuss. Bei einigen Krankenkassen kann der Zahnarzt frei gewählt werden, bei anderen muss der Versicherte zu einem Vertragszahnarzt gehen.

Welche Zuschüsse gibt es?

Das ist sehr unterschiedlich. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten zwar Zuschüsse an, aber die Höhe und die Bedingungen variieren. Möglich sind Zuschüsse zwischen 25 und 100 Euro pro Zahnreinigung. Teilweise übernehmen Krankenkassen auch die Kosten in voller Höhe. Das ist jedoch an Voraussetzungen gebunden, kann beispielsweise nur für Zahnreinigungen bei bestimmten Zahnärzten gelten, etwa aus einem Netzwerk, das mit der Kasse kooperiert. Teils ist die Kostenübernahme (ganz oder teilweise) auch auf eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr beschränkt.

  • Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen der Kassen und deshalb nicht überall gleich.
  • Teilweise sind diese Angebote Teil eines Wahltarifs oder Selektivvertrags. Das kann mit einem Zahnarztwechsel verbunden sein.
  • Gesetzliche Kassenleistung ist eine Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr.

Zudem kann über eine private Zahnzusatzversicherung der Eigenanteil auf null reduziert werden. Denn die Kostenübernahme der professionellen Zahnreinigung bis zu einer jeweils festgelegten Höhe gehört in diesen Tarifen zum Standard.

Warum zahlen die Kassen die PZR nicht ganz?

Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zu den gesetzlichen Regelleistungen der Krankenkassen. Um Kassenleistung zu werden, müssten die Zahnärzte oder die Krankenkassen einen Antrag beim obersten Beschlussgremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), stellen. Dann würden der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit überprüft. Die Krankenkassen können aber Leistungen freiwillig übernehmen (sogenannte Satzungsleistungen). Viele tun dies auch aus Gründen der Versichertenbindung oder Kundenwerbung. Nur Leistungen, die bereits überprüft und explizit als Kassenleistung ausgeschlossen wurden, dürfen Krankenkassen nicht freiwillig bezahlen. Gesetzliche Kassenleistung für Erwachsene ist eine Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr und eine Zahnsteinentfernung einmal pro Jahr, sowie alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.

Wie setzen sich die Kosten für die PZR zusammen?

Eine PZR wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), und zwar einzeln pro Zahn abgerechnet. Das bedeutet, dass die professionelle Zahnreinigung bei einem vollständigen Gebiss teurer wird, als für Patienten, denen Zähne fehlen. Bei der Preisgestaltung sind die Zahnärzte im Rahmen der GOZ auch frei. Das bedeutet, dass die Kosten von Zahnarzt zu Zahnarzt variieren können. Es ist außerdem wahrscheinlich, dass es Unterschiede beim Umfang der Behandlung gibt. Die Preisgestaltung bei der professionellen Zahnreinigung erfolgt über die GOZ-Ziffer 1040 und wird je nach Umfang und Schwierigkeit berechnet. Bei einer einfachen und günstigen PZR werden etwa 40 Euro fällig, während eine umfangreichere professionelle Reinigung 120 Euro kosten kann. Eine PZR ist in jedem Fall eine sinnvolle Investition, die dem Zahnerhalt dient und langfristig hilft, die Zähne zu erhalten. Sprechen Sie mit uns und erfahren, welche Zuschüsse Sie erwarten dürfen.

Wer übernimmt die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einmal im Jahr die Kosten für die Entfernung von Zahnstein. Diese Maßnahme ist ein Teilschritt, wie er auch bei der Zahnreinigung vorkommt. Die vollständige professionelle Zahnreinigung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, allerdings gibt es Anbieter, die freiwillig einen Zuschuss leisten. Bei einem entsprechenden Vertragsabschluss kann die Zusatzversicherung die Kosten für die professionelle Zahnreinigung bis zu 100 % übernehmen. Experten raten, ein- bis zweimal im Jahr eine PZR in Anspruch zu nehmen.

Welche Zahnvorsorge zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Das Wichtigste in Kürze

Seit 1. Juli 2019 beginnt für Kinder die gesetzliche Zahnvorsorge bereits ab dem 6. Lebensmonat. Damit haben Kinder bis zum 6. Lebensjahr dann Anspruch auf sechs Früherkennungsuntersuchungen.

Seit Mai 2015 dokumentiert der Kinderarzt ab dem 6. Lebensmonat im gelben Kinderuntersuchungsheft einen Verweis zum Zahnarzt, von der U5 bis zu U9

Für Erwachsene ist zweimal pro Jahr die Kontrolluntersuchung kostenlos, einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung und alle zwei Jahre die Parodontitis-Früherkennung.

Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung bieten viele Krankenkassen freiwillig als Satzungsleistung an.

Weil die professionelle Zahnreinigung Privatleistung ist, gehen viele Patienten davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch sonst nicht für Zahnprophylaxe, also Krankheitsvorbeugung, bezahlen. Das stimmt jedoch nicht. Für Kinder und Jugendliche gibt es viele Angebote, und auch Erwachsene können Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.

Was ist Kassenleistung für Erwachsene?

Wer als Erwachsener gesetzlich krankenversichert ist, kann einmal pro Halbjahr kostenlos zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen. Einmal pro Jahr ist die Zahnsteinentfernung Kassenleistung, und alle zwei Jahre die Erstellung eines Parodontalen Screening-Indexes (PSI). Auf diese drei Leistungen haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.

Die Kontrolluntersuchung hat das Ziel, Krankheiten früh festzustellen und bei Bedarf weitere Behandlungen einzuleiten. Der Zahnarzt untersucht alle Zähne der Reihe nach. In einem Zahnschema wird festgehalten, welche Zähne fehlen, welche gefüllt, überkront oder ersetzt sind. Zudem achtet der Zahnarzt auf die Mundschleimhaut, auf Zahnfleischtaschen, Verfärbungen, Zahnstein und auch auf Veränderungen an der Zunge.

Die Entfernung von Zahnstein ist sinnvoll, weil Beläge das Zahnfleisch reizen und zu Entzündungen führen. Aus einer Zahnfleischentzündung (Gingivitits) kann sich eine Entzündung des Zahnhalteapparates entwickeln (Parodontitis).

Der Parodontale Screening-Index ist seit 2004 eine Kassenleistung. Mit einer kleinen Spezial-Sonde misst der Zahnarzt punktuell im Ober- und Unterkiefer Zahnfleischtaschen. Dieses Verfahren erlaubt eine grobe Abschätzung, ob eine behandlungsbedürftige Parodontitis vorliegt.

Welche Vorsorge ist für Kinder Kassenleistung?

Seit dem 01. Juli 2019 gelten neue gesetzliche Leistungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern. Danach haben Kinder bereits zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat Anspruch auf drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt.

Zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die bereits üblichen drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr haben also seit dem 01.07.2019 Anrecht auf insgesamt sechs Vorsorgeuntersuchungen.

Vom 6. bis 18. Lebensjahr sind halbjährliche Kontrolluntersuchungen Kassenleistung sowie die Fissurenversiegelung der beiden bleibenden Backenzähne vor den Weisheitszähnen. Zusätzlich gibt es für Kindergartenkinder und für Schulkinder bis einschließlich elf Jahren die Gruppenprophylaxe. Hier üben die Kinder unter fachlicher Anleitung gemeinsam das richtige Zähneputzen, erhalten eine Ernährungsberatung und sollen zur richtigen häuslichen Mundhygiene motiviert werden.

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